§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Facility-Management-Dienstleistungen, die zwischen der H.A.M. Property Management UG (haftungsbeschränkt), Kappelenstraße 20, 82008 Unterhaching (nachfolgend „Auftragnehmer"), und gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(4) Leistungsbeschreibungen in Katalogen, auf der Website oder in sonstigen Werbematerialien stellen kein verbindliches Angebot dar.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der geschuldeten Reinigungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Auftragsschreiben bzw. der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages wird.
(2) Leistungsänderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Zusatzleistungen eine gesonderte Vergütung zu berechnen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, bleibt aber gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
(4) Witterungsbedingte oder sonstige unvorhersehbare Umstände können zu Abweichungen im Leistungsablauf führen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
(4) Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(5) Bei Verträgen mit regelmäßiger Leistungserbringung ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise einmal jährlich anzupassen, wenn sich die Kosten für Personal, Material oder sonstige Betriebsmittel um mehr als 5 % verändert haben. Der Auftraggeber ist über die Preisanpassung mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich zu informieren.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig Zutritt zu den zu reinigenden Räumlichkeiten sowie die erforderlichen Wasser- und Stromanschlüsse kostenlos zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die zu reinigenden Flächen zugänglich und in einem leistungsgerechten Zustand sind (z. B. frei von Hindernissen).
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Anforderungen an die Reinigung, schädliche oder gefährliche Substanzen sowie über Sicherheitsvorschriften, die bei der Leistungserbringung zu beachten sind.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit, ohne dass dies Ansprüche des Auftraggebers begründet. Mehrkosten, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, trägt der Auftraggeber.
§ 6 Mängelansprüche und Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat erbrachte Leistungen unverzüglich nach Erbringung auf Mängel zu prüfen und erkannte Mängel schriftlich anzuzeigen. Mängel, die bei der Abnahme erkennbar waren und nicht gerügt wurden, gelten als akzeptiert.
(2) Bei berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zunächst berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist Nacherfüllung (Nachbesserung) zu erbringen.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber Minderung oder Schadensersatz verlangen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Erbringung der Leistung, soweit nicht gesetzlich abweichende Fristen zwingend vorgeschrieben sind.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers über die zu reinigenden Objekte entstehen.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsvereinbarung. Dauerverträge laufen auf unbestimmte Zeit, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
(2) Dauerverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten in Verzug ist oder wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt.
(4) Einmalige Aufträge (z. B. Grundreinigungen, Baureinigungen) enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Leistungserbringung erforderlich ist.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.